AGB für Übersetzungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Sabrina Eberhardt (Übersetzer) und dem Kunden/der Kundin/der Firma (Auftraggeber), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er diese schriftlich anerkannt hat.
(3) Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließt der Übersetzer den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen hat, unabhängig von der Zahlungsmoral des Endkunden.
2. Auftragserteilung
(1) Ein Übersetzungsauftrag gilt als erteilt, wenn a) der Übersetzer den Auftrag per E-Mail, Post oder Fax zugestellt bekommen hat, und b) der Übersetzer den Auftrag schriftlich akzeptiert hat.3. Umfang und Lieferung der Übersetzung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die im schriftlichen Auftrag vertraglich vereinbarte Ausführung der Übersetzung.4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Übersetzer behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.(2) Der Auftraggeber hat den Verwendungszweck der Übersetzung im Übersetzungsauftrag anzugeben.
(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.
(4) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber des Übersetzers unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, firmeninterne Titel, Fotos etc.). Wird Begleitmaterial nicht bereit gestellt, so werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.
(5) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung an den Übersetzer gestellt werden könnten.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.
5. Liefertermin, höhere Gewalt
(1) Ist ein fester Liefertermin im Übersetzungsauftrag vereinbart, wird dieser in der Regel verbindlich zugesagt.(2) Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Übersetzer nicht zu vertreten hat. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen (Krankheit des Übersetzers, Notfall in der Familie, Computerfehler etc.), die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, muss der Übersetzer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Sowohl der Übersetzer als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Vom Übersetzer bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.
(3) Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichen Einverständnis gewährt werden.
6. Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages.(2) Der Übersetzer behält sich jedoch vor, Texte, die der Öffentlichkeit nach der Übersetzung zugänglich sind (insbesondere Internet-Seiten), zu Referenzzwecken zu verwenden. (3) Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter Punkt 6.(1) und können vom Übersetzer, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.
7. Kündigung des Vertrages
(1) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit bezahlt werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.8. Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche
(1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesebare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.(2) Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält der Übersetzer keine schriftliche Einwendung innerhalb von dreißig Tagen nach dem Versand der Übersetzung, gilt die Übersetzung als mangelfrei, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
(3) Der Auftraggeber hat dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Übersetzer von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.
9. Honorar
(1) Das Honorar kann auf Zeilen- oder Wortbasis oder als Festpreis vereinbart werden. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang auf der Grundlage des ausgangssprachlichen Textes ermittelt. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen. Pro Auftrag wird eine Mindestgebühr entsprechend gültiger Preise erhoben.(2) Das im Übersetzungsauftrag vereinbarte Honorar ist verbindlich und ohne Abzug zahlbar innerhalb von vierzehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnung muss vom Auftraggeber per Banküberweisung beglichen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Banküberweisungsgebühren zu tragen. Wird die Übersetzung auf nichtelektronischem Versandweg zugestellt, hat der Auftraggeber zuzüglich zum vereinbarten Honorar die Versandgebühren zu tragen.
10. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.(2) Der Übersetzer ist der Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).
(3) Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name der Übersetzerin deutlich anzugeben. Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber die Übersetzerin auf der Internet-Seite namentlich zu nennen, auf der die Übersetzung veröffentlicht wird; wobei ein sichtbarer Link mit dem Text "Deutsche (Englische) Übersetzung von Sabrina Eberhardt" oder "German (English) Translation by Sabrina Eberhardt" zur Webseite des Übersetzers (www.wortspiel-translations.com) angebracht werden muss.
11. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet, soweit rechtlich zulässig, nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.(2) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(3) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
(4) Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg haftet der Übersetzer nicht. Der Übersetzer benutzt ein aktuelles Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.
(5) Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
(6) Der Übersetzer haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind; siehe Punkt 5.(2).
(7) Der Übersetzer haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte. (8) Gibt der Auftraggeber im Übersetzungsauftrag nicht an, dass die Übersetzung für den Druck vorgesehen ist, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Österreich. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers.(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.